Hast du dir beim Lesen der Überschrift gerade gedacht: "Was?! Ich dachte, Trinkgeld ist immer steuerfrei...!"? Das dachte ich auch die längste Zeit. Aber natürlich gibt es auch für Trinkgelder spezielle Regelungen in Deutschland. Welche das sind und was du beim Versteuern deiner Trinkgelder beachten musst, erfährst du in diesem Beitrag.
Disclaimer: Dieser Artikel stellt selbstverständlich keine Steuerberatung dar. Sprich im Zweifelsfall mit deiner/m Steuerberater*in, damit du bei einer Betriebsprüfung sicher aufgestellt bist.
Das einfachste zuerst: Du als selbständige/r Café-Betreiber*in musst dein Trinkgeld immer versteuern. Hier gibt es keinen Raum für Spekulationen in der Gesetzeslage. Wenn du selbst in deinem Café Gäste bedienst und dafür ein Trinkgeld erhältst, zählt dies als gewinnerhöhende Betriebseinnahme und muss in voller Höhe versteuert werden. Zudem musst du dieses Trinkgeld ordentlich in deinem Kassenbuch dokumentieren, denn das Finanzamt möchte natürlich wissen, woher diese Gelder stammen. Die gute Nachricht ist: So ziemlich alle modernen (elektronischen) Kassensysteme verfügen über eine Funktion, dieses Trinkgeld entsprechend richtig mit einem Eigenbeleg zu erfassen.
© ready2order - Trinkgelder werden digital im Kassensystem erfasst und dokumentiert.
Somit sind deine Trinkgelder ordentlich im Kassenbuch aufgeführt. Alle deine Angestellten sowie du selbst haben einen eigenen Kassen-Login, damit siehst du, welcher Trinkgeldbetrag an dich als selbständige*r Gastronom*in gezahlt wurde und versteuert werden muss. Wenn du bei einer Betriebsprüfung keine saubere Dokumentation vorweisen kannst oder Trinkgelder in deiner Steuererklärung nicht richtig vermerkst, schätzt das Finanzamt den Betrag. Das kann natürlich so oder so laufen aber generell dürfte das recht unschön für dich enden.
...sie freiwillig und ohne Rechtsanspruch vom Gast direkt an den/die Arbeitnehmer*in gezahlt werden. Das bedeutet für dich als Café-Betreiber*in: Schreib nichts über Trinkgelder auf deine Speise-/Getränkekarten, falls du welche hast. Durch Sätze wie "Trinkgeld ist in den Preisen bereits enthalten" oder allgemeine Hinweise auf Trinkgeldpauschalen ist die Grundvoraussetzung für steuerfreie Trinkgelder nicht mehr gegeben. In diesem Fall müssen deine Mitarbeiter*innen ihr Trinkgeld versteuern.
Wenn du diesen einfachen Hinweis beachtest, sind deine Angestellten fein raus und sie dürfen ihr Trinkgeld in voller Höhe behalten.
In vielen Cafés wird direkt am Tresen abkassiert und ein Sparschwein oder dergleichen als allgemeine Trinkgeldkasse aufgestellt. Am Ende des Tages wird der Betrag unter allen Angestellten aufgeteilt. Eine andere Variante ist, dass du als Café-Betreiber zunächst alle direkt gezahlten Trinkgelder quasi als Treuhänder einbehältst und am Ende des Monats den Gesamtbetrag unter allen Angestellten aufteilst. Diese beiden Varianten der "Kaffeekasse" sind beliebt bei Betrieben, in denen auch die Mitarbeiter*innen hinter den Kulissen, also z.B. in der Küche an den Trinkgeldern beteiligt werden.
Solange auch hier die Trinkgelder freiwillig und ohne Rechtsanspruch von deinen Gästen geleistet werden, muss von deinen Angestellten nichts versteuert werden. Beachte, dass du auch diese Trinkgelder in deinem Kassenbuch erfassen solltest.
Laut meinen Recherchen bist du hier auf der sicheren Seite, da 2015 der Bundesfinanzhof ein entsprechendes Urteil gefällt hat (Urteil vom 18.06.2015, VI R 37/14). Bei meiner Recherche zu diesem Artikel bin ich aber auf unterschiedliche Auslegungen gestoßen. Sprich zu diesem Punkt am besten mit deiner Steuerberatung.
Schreib mir gerne in den Kommentaren!
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