Das deutsche Steuerrecht ist das umfassendste und komplizierteste der Welt, heißt es. Sich mit all den Regelungen auseinanderzusetzen, ist für die wenigsten von uns eine spaßige Aufgabe. Dennoch kommst auch du als Gastronom:in nicht drum herum, dich mit der Materie vertraut zu machen - selbst, wenn du eine Steuerberatung beschäftigst. In diesem Artikel findest du eine Übersicht der in der Gastronomie anfallenden Steuern sowie Tipps und Hinweise auf Stolperfallen. So stehst du nicht wie der Ochs vorm Berg, wenn es um das Thema Steuern geht. Ich empfehle dennoch, deine Buchhaltung an eine professionelle Steuerberatung abzugeben oder dich zumindest beraten zu lassen.
Manche Steuerarten fallen für alle Arten von Gastro-Betrieben an, andere wiederum nur bei einem bestimmten Angebot. Nachfolgend findest du eine Auflistung.
Die Gewerbesteuer fällt, wie der Name schon sagt, für jede Art von Gewerbe an und wird von der Stadt bzw. Gemeinde erhoben, in der dein Betrieb ansässig ist. Die Besteuerungsgrundlage ist der ermittelte Jahresgewinn (= Gewerbeertrag). Dieser wird zunächst mit der deutschlandweit einheitlichen Steuermesszahl multipliziert (3,5%). Anschließend wird der von Gemeinde zu Gemeinde variierende Gewerbesteuerhebesatz angesetzt. Schau auf die Website deiner Gemeinde, dort findest du den für dich geltenden Hebesatz.
(Gewerbeertrag x 3,5%) x Hebesatz = Gewerbesteuer
Vom Gewerbeertrag können Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr (Stand 2021) abziehen. Je nach Unternehmensform zählen diverse Ertragsarten oder Ausgaben nicht zum Gewerbeertrag. Lass dich diesbezüglich auf jeden Fall von deiner Steuerberatung aufklären.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer. Diese wird nicht auf den Gewinn des Unternehmens erhoben, sondern die Gesellschafter müssen den ihnen zustehenden Gewinnanteil in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Das gilt auch für Einzelunternehmer*innen. Je höher der Gewinn, desto höher fällt die Einkommensteuer aus. Zur Gewinnermittlung genügt hier eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Vom ermittelten Gewinn kannst du den Grundfreibetrag abziehen, d.h. auf diesen Betrag musst du keine Einkommensteuer bezahlen. Dieser erhöht sich jedes Jahr, aktuell sind 9.744 Euro für Ledige bzw. 19.488 Euro für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung steuerfrei (Stand 2021). Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 9.984 Euro bzw. 19.968 Euro.
Neben den Freibeträgen kann auch die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Die Körperschaftssteuer ist das Äquivalent zur Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften und wird auf den steuerlichen Gewinn erhoben. Dieser wird mittels Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berechnet.
Aktuell sind 15% Körperschaftssteuer + Solidaritätszuschlag auf den ermittelten steuerlichen Gewinn zu zahlen. Einen Freibetrag gibt es hier nicht.
Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und - falls zutreffend - Kirchensteuer für deine Mitarbeiter an das Finanzamt abzuführen.
Als Betreiber*in eines Gastronomiebetriebs bist du natürlich verpflichtet, Umsatzsteuer auf deine Speisen, Getränke und Dienstleistung zu erheben. Diese führst du nach dem Vorsteuerabzug an das zuständige Finanzamt ab.
In der Gastronomie-Branche gelten verschiedene Umsatzsteuersätze, die manchmal nicht ganz so einfach festzustellen sind. Mehr dazu findest du weiter unten in diesem Artikel.
Das Finanzamt nimmt an, dass du als Gastronom:in in deinem eigenen Betrieb isst und trinkst. Deshalb wird jedes Jahr ein Pauschalbetrag errechnet, dazu zieht das Statistische Bundesamt die ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Speisen und Getränke heran.
Der Betrag richtet sich nach der Art deines Gastronomiebetriebs, so musst du aktuell für dein Café jährlich 906 Euro ansetzen (Stand 07/2021). Das sind knapp 76 Euro pro Monat. Wenn du der Meinung bist, dass du niemals auch nur annähernd an diese Summe herankommst, musst du genau über deine Entnahmen Buch führen. Nur dann wird das Finanzamt einen geringeren Betrag anerkennen. Dass du überhaupt nichts in deinem Café oder Restaurant konsumierst, wird dir das Finanzamt in der Regel nicht glauben.
Mehr Informationen dazu findest du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Neben den oben genannten Steuern können je nach Situation weitere Steuern auf dich zukommen. Wenn dir z.B. das Grundstück bzw. die Immobilie gehört, in der du deinen Betrieb führst, musst du zusätzlich Grundsteuer abführen.
Bietest du alkoholische Getränke an, musst du extra Steuern für Spirituosen, Bier und Wein abführen.
Wenn du schon einmal mit Lebensmitteln gearbeitet hast, wirst du sicher schon einmal welche weggeworfen haben, weil sie nicht mehr genieß- oder verkaufbar waren. Diese Beträge (Wareneinsatz) fehlt dir am Ende bei einer Betriebsprüfung (und deiner Gewinnermittlung), wenn du sie nicht ordentlich dokumentierst. Und das machst du im Schwundbuch.
Dort dokumentierst du,
Das gilt auch, wenn dir z.B. beim Servieren eine Tasse Kaffee herunterfällt.
Wie oben bereits versprochen, geht es in diesem Abschnitt um den Umsatzsteuer-Spaß in der Gastronomie.
Verzehren deine Gäste ihre Getränke und Speisen in deinem Café oder Restaurant (Sitzplätze sind vorhanden), musst du 19% Umsatzsteuer erheben, denn das Finanzamt wertet dies als Dienstleistung.
Bis Ende 2022 gilt aufgrund der COVID-19 Situation der verringerte Steuersatz von 7% auf den In-Haus-Verzehr von Speisen. Auch hier sind Getränke ausgenommen.
Betreibst du einen mobilen Kaffee-Wagen, eine Bäckerei oder einen Stehimbiss oder bestellen deine Restaurant-Gäste ihr Essen zum Mitnehmen, müssen nur 7% Umsatzsteuer angesetzt werden. Das Finanzamt wertet dies als Lebensmittellieferung. Ausgenommen davon sind Getränke und sogenannte Luxusspeisen, wie z.B. Hummer: Diese werden weiterhin mit 19% besteuert. Eine Ausnahme der Ausnahme gibt es bei den Getränken Leitungswasser und Milch: Diese werden weiterhin mit 7% besteuert. Was uns zum Dilemma beim Coffee To Go führt:
Ein schwarzer Kaffee zum Mitnehmen wird mit 19% versteuert. Alles klar, ist ja ein Getränk und somit von der geringen Besteuerung ausgenommen. Doch was ist mit Latte Macchiato, Milchkaffee, Cappuccino und Co? Da ist doch Milch drin...?! Die Antwort ist: Kommt darauf an. Wenn das Getränk zu 75% oder mehr aus Milch besteht, gelten sie als Milchmischgetränke und du kannst 7% Umsatzsteuer ansetzen - wenn sie zum Mitnehmen bestellt werden.
Deinen Jahressteuerbescheid für die unten aufgeführten Steuern reichst du jeweils für das vorherige Kalenderjahr ein. Stichtag ist aktuell immer der 31.07. des Folgejahres. Oftmals sind aber auch unterjährige Zahlungen nötig:
Jedes Jahr gibst du deine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab, welches den Gewerbesteuermessbetrag festsetzt und deine zuständige Gemeinde informiert. Von dort erhältst du den Gewerbesteuerbescheid. Anschließend zahlst du deine Gewerbesteuer quartalsweise im Voraus zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Je nach Höhe der im vorangegangenen Veranlagungszeitraum festgelegten Einkommensteuer musst du ggfs. vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Diese sind dann jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
Auch für die Körperschaftssteuer sind quartalsweise Vorauszahlungen zu leisten, nämlich wie bei der Einkommensteuer jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Die Umsatzsteuer führst du monatlich durch die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt ab. Falls du mehr Vorsteuer bezahlt hast, bekommt du die Differenz zurückerstattet. Bis zum 10. des Folgemonats musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben.
Die Lohnsteuer führst du jeden Monat bei der Gehaltsauszahlung ab.
Wie du siehst, ist die ganze Steuergeschichte ein kompliziertes Unterfangen. Deshalb ist es nur sinnvoll, alles an eine Steuerberatung und Buchhaltung abzugeben. Es gibt schließlich einen Grund, warum es dafür Ausbildungsberufe und Studiengänge gibt. Sie werden (hoffentlich!!) darin immer besser sein als du 😉 Du bist Gastronom:in und solltest dich genau darum kümmern: Um dein Café, dein Restaurant, deine Mitarbeitenden, deine Lieferant:innen, etc.
Trotzdem ist ein gewisses Grundwissen in Sachen Steuern unerlässlich. Schließlich sollst du dein Geschäft führen und sinnvolle Entscheidungen treffen. Und das kannst du nur, wenn du mit der Materie zumindest in den Grundzügen vertraut bist.
Schreib mir gerne deine Erfahrungen und Tipps in die Kommentare!
Mauserich
Sandra Pretzer
in den meisten TSE-Registrierkassen ist bereits ein elektronisches Kassenbuch enthalten bzw. zubuchbar. Das Kassenbuch auf Seiten der Buchhaltung darf natürlich nicht fehlen. Sprich am besten mit deiner Buchhaltung bzw. Steuerberatung, ob du auf der sicheren Seite bist und alles abgedeckt ist.
Viel Erfolg und lieber Gruß
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